Kieler Verkehrsgesellschaft. KVG fahr ich gern!



Fahrradbeförderung

Grundsätzliche Regelungen

  • Fahrradeinzelkarten (nur Bus und Schiff) sind für die ersten 3 Preisstufen (PS) erhältlich und kosten (Preise gültig ab 01.08.2010): PS 1= 1,65 € / PS 2= 2,30 € und PS 3= 2,85 €. Sie gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte.
  • Fahrradtageskarten kosten 3,50 € einheitlich für die Preisstufen 1-20, die netzweite Fahrradtageskarte gibt es für 4,50 €. Sie gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte.
  • maßgebend für die Fahrstrecke ist der Fahrausweis des Fahrradführers.
  • Lastenfahrräder, Tandems und Fahrräder mit Hilfsmotor sind von der Beförderung ausgeschlossen.


Weitere Regelungen im Busverkehr

  • In der Tarifzone 4000 (Kiel) ist bis auf weiteres die Mitnahme von Fahrrädern montags bis sonntags ganztägig zulässig. Ein Umstieg auf andere Linien ist nur möglich, wenn die Platzkapazitäten dieses zulassen. Die Entscheidung liegt in jedem Fall beim Fahrpersonal. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
  • Es können maximal 2 Fahrräder pro Bus und nur bei so geringer Besetzung mitgenommen werden, wenn eine Belästigung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen werden kann.
  • Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen genießt Vorrang. Das bedeutet, dass das Fahrrad auch bei einem späteren Zusteigen von Kinderwagen und Rollstühlen den Bus verlassen muss. Eine Fahrpreiserstattung wird ausgeschlossen.
  • Der Fahrgast ist für die Sicherung des Fahrrades verantwortlich.


Fahrplan ­auskunft





 

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