Regelungen für die Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen der KVG - gültig ab 01.01.2019
Mit Datum vom 15. März 2017 haben die Verkehrsminister der Bundesländer einen jeweils gleichlautenden Erlass verfügt, der auf umfangreichen technischen Gutachten und einer Rechtsexpertise fußt und mit allen Beteiligten, so auch dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), einvernehmlich entwickelt wurde. Dieser Erlass schreibt die technischen Anforderungen an Linienbusse und E-Scooter sowie an die Nutzerinnen und Nutzer vor. Somit ist die Grundlage für eine gesicherte Mitnahme von Menschen mit den sogenannten E-Scootern gegeben und dem Schutzbedürfnis der übrigen Fahrgäste Rechnung getragen.
Diese technisch geeigneten E-Scooter erhalten ein Piktogramm, welches seitens der Hersteller oder Vertriebspartner an gut sichtbarer Stelle aufgebracht wird. So kann das Fahrpersonal der Linienbusse die Legitimation des jeweiligen E-Scooters erkennen.
Die Nutzerinnen und Nutzer können die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen, sofern sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens dem Kennzeichen ‚G‘ sind oder eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse mitführen. Sie sollten über die Eignung verfügen, mit ihrem Scooter selbstständig in den Bus hinein- und wieder hinausfahren zu können. Eine Einweisung, Training oder dergleichen wird nicht vorgeschrieben, wird jedoch von der KVG sehr gerne angeboten. Hinweis: Sofern lediglich die Kostenübernahmeerklärung mitgeführt wird, muss zudem ein gültiger Fahrausweis vorliegen.
Sämtliche Linienbusse der KVG erfüllen die technischen Anforderungen, die sich aus dem Ländererlass ergeben.
Die KVG plant, die Regularien des Erlasses zum 01.01.2019 anzuwenden. Das bislang von der KVG angebotene Ruf-Bus-System für die betroffenen Fahrgäste wird bis zum 31.12.2018 aufrechterhalten. Somit hat die KVG einen sehr ausgedehnten Zeitraum beachtet in dem sich die betroffenen Menschen auf die geänderte Lage einstellen konnten.
Im Vorwege informiert die KVG den Beirat für Menschen mit Behinderung sowie die betroffenen Fahrgäste, sofern diese bekannt sind.
Ein Flyer mit allen wesentlichen Informationen finden Sie hier