Mitnahme von Hunden
- Für jeden Hund ist - als Ersatz für eine nicht vorhandene besondere Fahrkarte für Hunde - grundsätzlich eine Einzelkarte Kind (auch: Abschnitt einer VRK 4er-Karte Kind oder Kurzstreckenkarte Kind) in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.
Die Mitnahmeregelung bei Monatskarten und Monatskarten im 12er-Abo an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie beim Semesterticket gilt für Hunde nicht. - Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazität.
- Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert.