Schleswig-Holstein verbietet Waffen und Messer im ÖPNV
Das Land Schleswig-Holstein hat am 23.12.2024 eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Fahrgäste im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen. Eine Missachtung kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die Gefahren im ÖPNV sind aus Sicht des Innenministeriums besonders hoch, da sich in Bussen, Bahnen oder auf Schiffen viele Menschen auf sehr engem Raum aufhielten und die Flucht- und Ausweichmöglichkeiten dort stark begrenzt sind. Die Verordnung wird auf Grundlage des verschärften Waffenrechts auf Bundesebene durchgesetzt.
Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der KVG sowie auf den Fördeschiffen der SFK. Aktuelle Informationen sind ab sofort unter auf der Webseite abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kobarg
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