Pressemeldung des KAV zur zweiten Verhandlungsrunde am 07.02.2024
Ver.di lehnt Angebot zur Arbeitszeitreduzierung ab!
Am 07. Februar 2024 fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und der Gewerkschaft ver.di zu den Regelungen des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten in Nahverkehr Schleswig-Holstein statt.
Die Arbeitgeberseite wurde vertreten durch die 4 großen Nahverkehrsunternehmen aus Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck.
Die Pressemeldung des KAV finden Sie hier:
Nach mehrstündigen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Nahverkehr wurden die Verhandlungen auf den 19. Februar 2024 vertagt. Zuvor hatte ver.di die Möglichkeit der Arbeitgeberseite zur Arbeitszeitreduzierung abgelehnt.
Am heutigen 7. Februar 2024 fand die zweite Verhandlungsrunde zu den Regelungen des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten in Nahverkehr Schleswig-Holstein statt. Nachdem bereits am 22. Januar 2024 die erste Verhandlungsrunde durch ver.di abgebrochen wurde hat die Arbeitgeberseite heute ein deutlich verbessertes Angebot vorgelegt. Dieses Angebot beinhaltete auch eine Reduzierung der Arbeitszeit.
„Es ist unverständlich warum ver.di auch das verbesserte Angebot abgelehnt hat, zumal eine Einkommensreduzierung durch die Zahlung einer Zulage ausgeglichen werden sollte“, so der Vorsitzende des Fachausschusses für die Nahverkehrsbetriebe des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein, Andreas Ortz von den Stadtwerken Lübeck Mobil. „Wir sind den Beschäftigten sehr weit entgegengekommen. Wirtschaftlich und organisatorisch bewegen wir uns schon deutlich am Rande des Machbaren“, so Ortz. „Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Kunden und auch einen zeitlichen Vorlauf, um die Forderungen, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, umzusetzen“, resümiert Ortz.
„Ver.di hat sich jedoch in den Verhandlungen keinen Zentimeter bewegt und somit ein konstruktives Verhandlungsergebnis verhindert. Eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit auf die von ver.di geforderten 35 Stunden / Woche bei vollem Lohnausgleich bedeutet eine Steigerung der Personalkosten im Mittel um mehr als 11%. Dieses ist insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Gehaltstarifverhandlungen ab Sommer 2024 wirtschaftlich nicht tragbar“, so Jan Jacobsen, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein. Hinzukommen die Kosten für Ausbildung und Bezahlung des zusätzlich benötigten Personals. Andreas Ortz ergänzt: „Wir haben mit dem Angebot einen Ausgleich der wechselseitigen Interessen vorgeschlagen, welches beiden Seiten gerecht wird. Auch durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 € netto, noch im Februar 2024, sollte dem vielfach geäußerten Wunsch der Beschäftigten nachgekommen werden.
Das Angebot der Arbeitgeberseite wurde durch die ver.di Verhandlungskommission abgelehnt. Dieser Umstand ist laut Jacobsen ausgesprochen bedauerlich, da ver.di auch auf direkte Nachfrage betont hat, dass eine Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ausdrücklich nicht gewünscht sei.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 19. Februar 2024 in Kiel statt.
Herausgeber:
KAV - Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Pressekontakte
Jan Jacobsen
Verbandsgeschäftsführer
Fon 0431-57922-0
Fax 0431-57590
E-Mail: info@kavsh.de
Zu erreichen mit den Buslinien
32 und 52
Haltestelle:
KVG-Verwaltung Werftstraße
11, 22, 31, 34, X60, 14,15, 102, 200, 201 und 210
Haltestelle:
KVG-Betriebshof Werftstraße
Registergericht:
Amtsgericht Kiel HRB 5846
Bankverbindung:
Förde Sparkasse
IBAN: DE08 2105 0170 0000
1223 33 BIC: NOLADE21KIE
Geschäftsführer
Andreas Schulz (Dipl.-Kaufmann)
Aufsichtsratsvorsitzende
Anke Oetken