Ausschreibung über den Auftrag zur Durchführung der Schwerbehindertenerhebung 2027 und 2029 nach § 231 Abs. 5 SGB IX auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Erhebung nach den Vorgaben der »Grundsätze des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 Sozialgesetzbuch Neuntes Bus (SGB IX) – Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen –« auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH im Netz Kiel für die Erhebungstermine in den Kalenderjahren 2027 und 2029.
Die KVG betreibt den ÖPNV in der Landeshauptstadt Kiel auf aktuell 28 regulären Linien, davon 2 Schnellbuslinien, sowie 9 Nachtbuslinien mit rund 175 Fahrzeugen maximal im Einsatz in der HVZ. Die Jahresfahrplanleistung 2026 beträgt rund 11,6 Mio. Kilometer. Saisonal verkehren 3 weitere Linien, davon 2 Schnellbuslinien.
Die Anzahl der täglichen Fahrten (Mo.-Fr.) beträgt 2.535, am Samstag werden 1.694 und am Sonntag/Feiertag 1.312 Fahrten (Fahrplanstand 01.01.2026) durchgeführt.
Aktuelle Fahrplandaten werden rechtzeitig vor jeder Zählperiode in einem abzustimmenden Format zur Verfügung gestellt.
Zur Geltendmachung der Fahrgeldausfälle sind insgesamt 4 Zählperioden vorgegeben deren Ergebnisse anschließend plausibilisiert und für den Antrag testiert werden müssen. Für die Ermittlung des SBQ95 und Testierung wird die KVG einen externen Gutachter beauftragen.
Gewähltes Erhebungsverfahren: Stichprobenerhebung als Linienerhebung
Arbeitsschritte:
- AS1: Aufnehmen der Grundlagendaten Fahrplan (werden vom AG gestellt) und Dienstparameter
- AS2: Erhebungsvorbereitung, Einsatzplanung, Erstellen der Erhebungsunterlagen
- AS3: Datenverarbeitung, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen
- AS4: Lieferung und Abstimmung der Erhebungsstichprobe jeder Zählperiode mit dem testierenden Gutachter und Lieferung der Erhebungsdaten für die Testierung an den Gutachter
Bei durchgeführter Stichprobenerhebung gehören zu den vorzulegenden Nachweisen nach 2.6 der Grundätze des Landesbetriebes die Stichprobenpläne. Dies sind insbesondere eine Zusammenfassung der durch die Erhebungen gewonnenen Zählergebnisse sowie die detaillierte und im Einzelnen nachvollziehbare Darstellung der Hochrechnung und der Varianzberechnung.
Vor jeder Erhebungsperiode sind eine Auflistung der zur Zählung ausgewählten Linienfahrten, geordnet nach Linie, Richtung, Wochentag (mit Angabe des Zähldatums) und Tagesstunde, und eine Auflistung aller Einzelfahrten, geordnet nach Richtung, Wochentag und Tagesstunde, spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Erhebungsperiode der Erstattungsbehörde vorzulegen. Dies erfolgt durch den Auftraggeber. Die Bereitstellung der Daten 10 Werktage vor Beginn der Erhebung an den Auftraggeber ist zu gewährleisten.
Die Ermittlung des SBQ und der Testierung ist nicht Bestandteil des Auftrages und erfolgt über einen vom Auftraggeber separat beauftragten Gutachter.
Beispielhaft die Zählperioden für das Jahr 2026. Für 2027 liegen die Zeiträume noch nicht exakt vor, es ist aber mit ähnlichen Zeiträumen zu rechnen.
| Winterperiode | 09.02.2026 bis 01.03.2026 |
| 1. Frühjahrsperiode | 13.04.2026 bis 26.04.2026 |
| 2. Frühjahrsperiode | 04.05.2026 bis 10.05.2026 |
| Sommerperiode | 13.07.2026 bis 02.08.2026 |
| Herbstperiode | 02.11.2026 bis 22.11.2026 |
Die Leistung muss spätestens am 31. März 2027 bzw. 31. März 2029 vollständig erbracht sein.
Das Erhebungspersonal erhält für den Erhebungszeitraum Fahrtberechtigungen für die Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft.
Schulungsräume können nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.
Bitte übermitteln Sie Ihr Angebot bis zum 25.04.2026 12:00 Uhr per E-Mail an vergabe.ausschreibung@kvg-kiel.de mit einer Bindefrist für das Angebot mindestens bis zum 22.05.2026.
Auftragsbeginn ist der 01.01.2027.
Wir bitten um ein Angebot über die Durchführung der Erhebung und Abstimmung der Erhebungsdurchführung und Übersendung der Erhebungsunterlagen an den testierenden Gutachter für die zwei Kalenderjahre.
Die Zulassung der Bieter kann nur erfolgen, wenn schriftlich versichert wird, allen unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 14,60 Euro (brutto) je Zeitstunde in 2027 nach § 1 Abs. 2 MiLoG zu zahlen.
Mit dem Angebot beizufügen sind mindestens drei Referenzen über in der Vergangenheit in vergleichbarem Umfang durchgeführte Erhebungen.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung
Herr Thorge Larson
Teamleiter Vertrieb
thorge.larson@kvg-kiel.de
Tel: 0431 2203 1314
KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Werftstraße 233-243
24143 Kiel
HRB 5846 KI
St.Nr.: 20/297/51902
USt.-ID: DE 813460152
Anlagen:
- Grundsätze des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen
- Übersicht über die Fahrtenverteilung auf die Linien Fahrplanstand 01.01.2026